mehr auf dem Blog, des Solikreises für Christa Eckes. KLICK
Wie aus der beigefügten Presseerklärung des Rechtsanwalts Heinz-Jürgen Schneider zu entnehmen ist, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Prozess gegen das lebensbedrohlich an Leukämie erkrankte ehemalige Mitglied der RAF Christa Eckes sechs Monate Beugehaft verhängt und ihr noch ins Krankenhaus die Ladung zum Haftantritt im Justizvollzugskrankenhaus (JVKH) Hohenasperg zugestellt.
Christa wurde während einer laufenden Chemoinfusion verhört. Sie verweigerte konsequent die Aussage. Der Vorgang zeigt, dass dem Staatsschutzsenat, der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage, vertreten durch Michael Buback, jedes Mittel recht ist, um die ehemaligen Militanten der RAF zu brechen und zur Denunziation ihrer politischen Geschichte zu bringen. Die staatlichen Verfolgungsbehörden sind dabei offenbar buchstäblich bereit, über Leichen zu gehen.
Die Rote Hilfe e.V. fordert die kritische Öffentlichkeit auf, das Vorgehen des Gerichts nicht unhinterfragt und unwidersprochen zu lassen.
Solidarität mit Christa Eckes!
Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
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Im Folgenden dokumentieren wir ein Text des „Solikreises für Christa Eckes“ gegen die Anordnung von Beugehaft gegen Christa Eckes.
Am 1.12.2011 hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine sechsmonatige Beugehaft gegen das frühere RAF-Mitglied Christa Eckes angeordnet, die lebensbedrohend erkrankt ist.
Die Zwangsmaßnahme steht im Zusammenhang mit einer verweigerten Aussage im Prozess gegen Verena Becker. Wie zahlreiche andere Zeugen aus der RAF hatte Frau Eckes sich auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Allen anderen Zeugen war dieses Recht zugestanden worden. Denn nach der Strafprozessordnung muss sich niemand der Gefahr einer neuen Strafverfolgung aussetzen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrmals in den letzten Jahren entschieden.
Das Stuttgarter Gericht will offensichtlich aber gerade in diesem Fall mit der Beugehaft eine Aussage erzwingen. (mehr…)
Überraschend hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anordnung von Beugehaft des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gegen Siegfried Haag und Roland Mayer abgelehnt!
Somit besteht wieder ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht nach §55 der Strafprozessordnung für die beiden ehemaligen Mitglieder der RAF.
Laut dem bisher noch nicht veröffentlichten Beschluss des BGH könnten sich- entgegen den Behauptungen des OLG Stuttgart – Siegfried Haag und Roland Mayer bei einer erzwungenen Aussage doch selbst belasten.
Wir begrüßen die Entscheidung des BGH und fordern eine Einstellung des Verfahrens gegen Verena Becker sowie die Abschaffung des Beugehaftparagraphen!
Im Folgenden dokumentieren wir ein Text des „Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen“ zu den Beugehaftandrohungen gegen Siegfried Haag und Roland Mayer.
Seit dem 30. September 2010 läuft in Stuttgart der medial groß inszenierte Prozess gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker. Hintergrund des Verfahrens ist die Erschießung des damaligen Generalbundesanwalt Buback im April 1977 durch das RAF-Kommando „Ulrike Meinhof“.
Buback, ein ehemaliges NSDAP-Mitglied, war in seiner Funktion direkt verantwortlich für die Verschärfung der Isolationshaftbedingungen und den Tod von vier Gefangenen aus der RAF: Holger Meins, Katharina Hammerschmidt, Siegfried Hausner und Ulrike Meinhof.
Vorgeladen und im Verena Becker-Prozess als Zeugen aussagen sollten die 11 früheren RAF-Mitglieder: Günter Sonnenberg, Stefan Wisniewski, Rolf Heißler, Waltraud Liewald, Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt, Sieglinde Hofmann, Rolf Clemens Wagner, Irmgard Möller, Siegfried Haag und Roland Mayer.
Bisher wurde den als Zeugen und Zeuginnen vorgeladenen ehemaligen Militanten aus der RAF das Aussageverweigerungsrecht nach §55 StPO zugesprochen. Bei Siegfried Haag und Roland Mayer wurde das Aussageverweigerungsrecht jedoch nicht anerkannt. Die beiden waren seit November 1976 bereits inhaftiert und sollen – so die Argumentation des Senats und der Bundesanwaltschaft – sich somit durch Aussagen nicht selbst belasten können.
Infolge dessen wurde gegen sie durch den Senat 6 Monate Beugehaft und eine Geldstrafe von 300 Euro verhängt. Da sie gegen die Anordnung Beschwerde einlegten, ist die Vollstreckung bis zur Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) ausgesetzt und die beiden befinden sich noch auf freiem Fuß.
Voraussichtlich innerhalb der nächsten Wochen entscheidet der BGH dann darüber ob die Beugehaft gegen Siegfried Haag und Roland Mayer vollstreckt wird.
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