Wie aus der beigefügten Presseerklärung des Rechtsanwalts Heinz-Jürgen Schneider zu entnehmen ist, hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Prozess gegen das lebensbedrohlich an Leukämie erkrankte ehemalige Mitglied der RAF Christa Eckes sechs Monate Beugehaft verhängt und ihr noch ins Krankenhaus die Ladung zum Haftantritt im Justizvollzugskrankenhaus (JVKH) Hohenasperg zugestellt.
Christa wurde während einer laufenden Chemoinfusion verhört. Sie verweigerte konsequent die Aussage. Der Vorgang zeigt, dass dem Staatsschutzsenat, der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage, vertreten durch Michael Buback, jedes Mittel recht ist, um die ehemaligen Militanten der RAF zu brechen und zur Denunziation ihrer politischen Geschichte zu bringen. Die staatlichen Verfolgungsbehörden sind dabei offenbar buchstäblich bereit, über Leichen zu gehen.
Die Rote Hilfe e.V. fordert die kritische Öffentlichkeit auf, das Vorgehen des Gerichts nicht unhinterfragt und unwidersprochen zu lassen.
Solidarität mit Christa Eckes!
Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.
------------------------------------------------
Presseerklärung von RA Heinz-Jürgen Schneider
Beugehaft gegen an Leukämie erkranktes ehemaliges RAF-Mitglied
Am 1.12.2011 hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine sechsmonatige
Beugehaft gegen das frühere RAF-Mitglied Christa Eckes angeordnet, die
lebensbedrohend erkrankt ist.
Die Zwangsmaßnahme steht im Zusammenhang mit einer verweigerten Aussage im
Prozess gegen Verena Becker. Wie zahlreiche andere Zeugen aus der RAF
hatte Frau Eckes sich auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht
berufen. Allen anderen Zeugen war dieses Recht zugestanden worden. Denn
nach der Strafprozessordnung muss sich niemand der Gefahr einer neuen
Strafverfolgung aussetzen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrmals in
den letzten Jahren entschieden.
Das Stuttgarter Gericht will offensichtlich aber gerade in diesem Fall mit
der Beugehaft eine Aussage erzwingen.
Ein Vollzug dieser angedrohten Haft bringt Christa Eckes in Lebensgefahr.
Sie ist an akuter lymphatischer Leukämie erkrankt und befindet sich seit
Anfang September in stationärer Behandlung Dort finden Chemotherapie und
weitere ärztliche Maßnahmen statt. Weder die Behandlungsdauer noch ein
positiver Behandlungsverlauf sind zurzeit absehbar.
Bei einem zwangsweisen Gefängnisaufenthalt wäre eine Fortsetzung der
lebenserhaltenden Therapie nicht mehr möglich. Es gäbe keinen Zugang mehr
zu Vertrauensärzten mit onkologischer Qualifikation, eine engmaschige
Gesundheitskontrolle wäre ebenso nicht mehr gegeben wie ein notwendiger
Standard zur Vorbeugung gegen Infektionen. Dazu kämen nachvollziehbare
schwerwiegende psychische Belastungen.
Dem OLG Stuttgart liegt seit September ein entsprechendes Attest vor.
Trotzdem setzte das OLG für den 23.11.2011 einen Vernehmungstermin im
Krankenhaus an, der während einer laufenden Chemo-Infusion im
Aufenthaltsraum der Station stattfand. Eine Woche später wurde der
Beschluss zur Beugehaft dann als Fax an die Station geschickt, wo er zwei
Tage offen und für das Personal einsehbar auslag.
Am 6. Dezember erfolgte eine „Ladung zum Beugehaftantritt“ binnen zwei
Wochen in das Gefängniskrankenhaus Hohenasperg, das keinerlei
medizinischen Standard für die Behandlung einer solchen schweren
Erkrankung aufweist. Ein Vorführungs- oder Haftbefehl ist angedroht. Dabei
hatte das Oberlandesgericht in seinem Beschluss noch festgestellt, die
Haftfähigkeit sei zu prüfen, und am 6.12.2011 eine ärztliche Stellungnahme
angefordert. Diese wurde dann aber gar nicht abgewartet.
Gegen den Beugehaft-Beschluss ist eine Beschwerde zum BGH erhoben worden.
Auch sind juristische Schritte gegen den Haftvollzug eingeleitet. Darüber
hinaus sind politische und humanitäre Interventionen dringend geboten.